Mit einer Ergänzung der Coronoaschutzverordnung hat jetzt auch das Land NRW Regeln zur Maskenpflicht in einigen öffentlichen Lebensbereichen erlassen. Die ab Montag gültigen Regeln liegen nah an dem bereits bekannten Vorgehen der Stadt Münster „und werden hoffentlich auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung treffen“, so Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.
Wie zuvor schon mit der Münsteraner Verfügung erfolgt verpflichtet nun auch das Land in Verkaufsstellen, Geschäften und auf dem Wochenmarkt Beschäftigte wie Kunden zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Heuer: „Und richtigerweise sind auch in der Landesverordnung Alltagsmaske, Schal und Tuch gleichwertig erlaubt.“
Auch die Regel, dass bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne 1,5 Meter Abstand erfolgen, die Maskenpflicht für Beschäftigte wie Kunden gilt, ist in Münster schon festgelegt. Hinzukommen nun richtigerweise die Arztpraxen und das Gesundheitswesen sowie bekanntermaßen der ÖPNV. Kinder bis zum Schuleintritt sind außen vor.
Wolfgang Heuer: „Neu ist, dass die Maskenpflicht für Beschäftigte nunmehr durch wirksame Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Glas, Plexiglas und ähnliche Vorrichtungen ersetzt werden kann.“ Wolfgang Heuer begrüßt das Vorgehen: „Das ist eine gute Möglichkeit für die Mitarbeiter vor allem in Geschäften, Praxen und Verkaufsstellen.“
Die Maskenpflicht als zusätzlicher Schutz gegen die Tröpfcheninfektion soll aus Sicht der Stadt Münster helfen, die bereits laufenden und die weiter zu erwartenden Lockerungen belastbar und dauerhaft zu machen. Heuer: „Als höherrangiges Recht macht die Coronaschutzverordnung die städtische Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht weitgehend obsolet, es wird derselbe Sachverhalt geregelt.“
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Maskenpflicht in ganz NRW
April 24, 2020Münster: Nicht nur der Frühjahrssend fällt aus
März 10, 2020Münster (SMS) Deutschlandweit hagelt es Absagen von Großveranstaltungen, um die dynamische Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Auch die Stadt Münster muss ab sofort diesen Weg gehen: Sie folgt dem rechtsverbindlichen Erlass der NRW-Landesregierung vom Dienstag (10. März) und sagt alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern ab. Aktuell betrifft es den Send.
Grundlage für diesen erheblichen Eingriff in das öffentliche Leben sind die Vorgaben des Landesgesundheitsministeriums. Mit restriktiven und vorerst zeitlich nicht begrenzten Maßnahmen soll die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Virus verringert werden. „Gesundheit ist nicht verhandelbar“, wirbt Oberbürgermeister Markus Lewe um Verständnis, wenngleich der städtische Krisenstab in seiner jüngsten Sitzung den Send unter Auflagen ermöglichen wollte.
Mittwochsmarkt und Stadtteilmärkte finden statt
Nun dieser harte präventive Schritt. „Münsters größtes Volksfest mit hunderttausenden Gästen ausfallen zu lassen, ist eine Entscheidung, die uns sehr, sehr schwerfällt“. Für die Schaustellerinnen und Schausteller sei das bitter und ein herber Schlag. Vorrang habe indes die Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit der Münsteranerinnen und Münsteraner. Aufatmen können die Standbetreiber des Mittwochsmarktes am Dom sowie aller Stadtteilmärkte. Hier bleibt der Zustrom durchweg im dreistelligen Bereich. „Für den Samstagmarkt im Herzen Münsters wird die Stadt intensiv prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Stände öffnen dürfen“, will Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer machbare und angemessene Lösungen ausloten.
Lösungen für Sportveranstaltungen
Kein Ermessensspielraum bleibt für Veranstaltungen mit einem Besucheraufkommen jenseits der 1000erMarke – indoor wie unter freiem Himmel. Heuer: „Messen, Konzerte, Tagungen, Sportevents in dieser Größenordnung dürfen nicht stattfinden, damit die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Virus eingedämmt werden kann.“ Für die kommenden Heimspiele des SC Preußen Münster, der WWU Baskets und der Volleyballdamen des USC Münster wird die Stadt alsbald Gespräche führen und nach Lösungen suchen. Die Verwaltungsleitung drängt zugleich auf ein bundeseinheitliches Vorgehen in den Sportligen über die Ländergrenzen hinweg.
Augenmaß und höchste Sorgfalt wird auch den Organisatoren von Veranstaltungen aufgetragen, die für weniger als 1000 Gäste ausgelegt sind. Hier sind Einzelfallprüfungen erforderlich nach den Risikofaktoren, wie sie das Robert-Koch-Institut an die Hand gibt.
Reiserückkehrer infiziert
Zwei Todesopfer hat die Lungenkrankheit in diesem Land bisher gefordert. Deutschlandweit sind bisher über 1100 Coronafälle bestätigt, für NRW knapp 500 (Stand Robert-Koch-Institut vom 9.3.). In Münster haben sich sechs Personen infiziert. Der jüngste bestätigte Fall betrifft einen Mann (Jahrgang 1973), der aus dem Skiurlaub aus Österreich zurückgekehrt ist und nun in häuslicher Quarantäne ist. www.muenster.de/corona